Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die gesetzlichen und auch einige private Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierten Kurse im Rahmen des § 20 SGB V zu Prävention und Selbsthilfe. Üblich ist es, dass Sie den Teilnahmebeitrag zunächst selbst bezahlen. Nach Kursende erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann von der Versicherung den Zuschuss zeitnah auf Ihr Konto überwiesen.